COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
Am 26. Dez 2020 um 00:00 Uhr tritt die 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft.
Alle Museen müssen zwischen dem 26.12 und einschließlich 17.01 geschlossen bleiben.
Das bedeutet für das AAM vorerst keine Publikumsbesuche bis voraussichtlich Ende Jänner.