COVID-19-Maßnahmen für Museen
Seit dem 22.Juli gelten laut der neuen Verordnung folgende Regelungen für den regulären Museumsbesuch:
1.) Es besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht. 2.) Es gibt keine m2-Beschränkung.
3.) Kein 3-G-Nachweis nötig. 4.) Es gibt keine Abstandspflicht.
Das AAM wünscht seinen Besuchern einen interessanten Aufenthalt!